· comogastro Redaktion · Allergene & Kennzeichnung · 7 Min. Lesezeit
Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie – was muss auf die Speisekarte?
Was gehört verpflichtend auf die Speisekarte und was ist freiwillig? Ein verständlicher Überblick zu Pflichtangaben, typischen Fehlern und der Organisation im Betrieb.

Was muss eigentlich alles auf eine Speisekarte? Preise sind klar – aber wie sieht es mit Allergenen, Zusatzstoffen, Alkohol oder Koffein aus? Viele Gastronomiebetriebe sind sich unsicher, welche Angaben verpflichtend sind und welche freiwillig ergänzt werden können.
Dieser Artikel gibt einen verständlichen Überblick, ohne im Paragraphendschungel zu versinken. Es geht darum, Orientierung zu schaffen: Was gehört auf die Karte, wer ist verantwortlich, und wie hält man die Angaben dauerhaft aktuell? Eine vollständige Erklärung aller einzelnen Allergene oder Zusatzstoffe finden Sie in den begleitenden Artikeln zu den 14 Hauptallergenen, zum Ausweisen von Allergenen und zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen.
Warum gibt es Kennzeichnungspflichten?
Die Kennzeichnungspflichten in der Gastronomie haben ein einfaches Ziel: Gäste sollen wissen, was sie bestellen und essen. Manche Angaben schützen die Gesundheit – etwa die Allergenkennzeichnung. Andere schaffen Transparenz, zum Beispiel bei Zusatzstoffen oder Alkohol. Und Preise sorgen dafür, dass Gäste vor der Bestellung wissen, was ein Gericht kostet.
Für den Betrieb sind diese Pflichten kein Selbstzweck. Eine vollständige, verständliche Kennzeichnung reduziert Rückfragen, schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor. Wer sie ernst nimmt, wirkt professionell und verlässlich – und das zahlt direkt auf das Gästeerlebnis ein.
Wichtig vorab: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt eine praxisnahe Orientierung. Welche Angaben im Einzelfall genau erforderlich sind, hängt von der aktuellen Rechtslage und den Besonderheiten Ihres Betriebs ab.
Welche Angaben gehören auf eine Speisekarte?
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Angaben und ob sie in der Regel verpflichtend oder freiwillig sind.
| Angabe | Pflicht | Hinweis |
|---|---|---|
| Preis je Speise und Getränk | ja | vor der Bestellung erkennbar |
| Allergene | ja | 14 Hauptallergene, auch bei offener Ware |
| Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe | ja | z. B. Farb-, Konservierungsstoffe |
| Hinweis „mit Süßungsmittel” | ja | bei entsprechenden Produkten |
| Hinweis „koffeinhaltig” | ja | bei koffeinhaltigen Getränken über dem Schwellenwert |
| Alkoholgehalt bei Getränken | je nach Fall | bei bestimmten alkoholischen Getränken üblich |
| Herkunft, „regional”, „hausgemacht” | freiwillig | nur wenn zutreffend und nicht irreführend |
| Nährwertangaben | meist freiwillig | in der Gastronomie in der Regel nicht verpflichtend |
Wichtig: Diese Übersicht dient der Orientierung und ist nicht abschließend. Ob und in welcher Form eine Angabe erforderlich ist, richtet sich nach der aktuellen Rechtslage und Ihrem konkreten Angebot. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Die beiden häufigsten Stolpersteine sind Allergene und Zusatzstoffe – nicht, weil sie kompliziert wären, sondern weil sie leicht übersehen oder veralten. Wie Sie beides sauber umsetzen, zeigen die verlinkten Praxisartikel. Die technische Grundlage dafür bietet die Seite zu Allergenen & Zusatzstoffen.
Freiwillige Angaben sinnvoll nutzen
Neben den Pflichtangaben gibt es Informationen, die Sie freiwillig ergänzen können – und die sich oft lohnen, weil sie Gästen bei der Auswahl helfen und Ihr Angebot positiv hervorheben.
Dazu gehören zum Beispiel Hinweise wie „vegetarisch”, „vegan”, „hausgemacht”, „regional” oder Angaben zur Herkunft von Fleisch und Fisch. Auch Zusatzinformationen wie „scharf”, „laktosefrei” oder „glutenfrei” werden von Gästen geschätzt und ersparen Rückfragen.
Wichtig ist dabei nur eines: Freiwillige Angaben müssen zutreffen und dürfen nicht in die Irre führen. Wer „hausgemacht” auf die Karte schreibt, sollte es auch so meinen. Falsche oder geschönte Angaben schaden dem Vertrauen mehr, als eine fehlende Angabe es je könnte.
Gut gepflegte freiwillige Hinweise sind damit weniger eine Last als eine Chance: Sie machen die Karte informativer und lassen den Betrieb professioneller wirken – gerade dann, wenn sie konsistent und aktuell gehalten werden.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung liegt beim Betrieb selbst – konkret bei der Inhaberin oder dem Inhaber. Das lässt sich nicht an Lieferanten oder Mitarbeitende abgeben, auch wenn diese wichtige Informationen liefern.
In der Praxis heißt das: Jemand im Betrieb sollte klar dafür zuständig sein, die Angaben zu pflegen und bei Änderungen zu aktualisieren. Genauso wichtig ist, dass das Serviceteam Bescheid weiß – denn Gäste stellen ihre Fragen am Tisch, nicht in der Küche. Eine schriftliche oder digitale Dokumentation gibt dem Team dabei Sicherheit.
Gedruckte oder digitale Speisekarte?
Ob gedruckt oder digital – die Kennzeichnungspflichten gelten für beide gleichermaßen. Der Unterschied liegt im Aufwand.
Bei einer gedruckten Karte bedeutet jede Änderung einen Neudruck. Ändert sich eine Rezeptur oder ein Lieferant, müssen die Angaben angepasst und die Karte neu erstellt werden. Das kostet Zeit und birgt das Risiko, dass gedruckte und tatsächliche Angaben auseinanderlaufen.
Eine digitale Speisekarte vereinfacht das: Allergene, Zusatzstoffe und Preise werden zentral gepflegt und sind sofort für alle Gäste sichtbar. Viele Betriebe kombinieren beides – eine gedruckte Karte und eine digitale Version, die Gäste bequem am Tisch aufrufen können. Welche Variante zu welchem Betrieb passt, beleuchtet der Vergleich Papier oder digitale Speisekarte.
Änderungen richtig pflegen
Die eigentliche Herausforderung ist selten die erste Kennzeichnung, sondern die laufende Pflege. Speisekarten ändern sich: neue Gerichte, andere Lieferanten, angepasste Rezepturen, saisonale Angebote. Jede dieser Änderungen kann sich auf die Pflichtangaben auswirken.
Drei einfache Grundsätze helfen:
- Zuständigkeit klären. Eine Person pflegt die Angaben verbindlich.
- Feste Prüfzeitpunkte. Zum Beispiel bei jedem Kartenwechsel oder in festen Abständen.
- Zentral statt verstreut. Werden Angaben an einer Stelle gepflegt, bleiben alle Ausgaben konsistent.
Gerade bei wechselnden Tagesgerichten zahlt sich eine Lösung aus, bei der Änderungen nur einmal vorgenommen werden müssen und sofort überall greifen.
Häufige Fehler
Die meisten Probleme entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus fehlender Routine. Diese Fehler treten besonders oft auf:
| Fehler | Folge | Empfehlung |
|---|---|---|
| Allergene nur mündlich auf Nachfrage | schwer nachweisbar, Gäste unsicher | schriftlich oder digital dokumentieren |
| Legende für Kürzel fehlt | Angaben für Gäste unverständlich | Legende sichtbar auf der Karte platzieren |
| Getränke werden vergessen | Pflichtangaben unvollständig | Getränkekarte gleich mitprüfen |
| Angaben nach Rezepturwechsel nicht aktualisiert | falsche Informationen auf der Karte | feste Prüfzeitpunkte, zentrale Pflege |
| Allergene und Zusatzstoffe vermischt | Karte wird unübersichtlich | getrennte Systeme (Buchstaben und Zahlen) |
Checkliste: Pflichtangaben im Blick behalten
- Preise für alle Speisen und Getränke angegeben
- Allergene je Gericht gekennzeichnet
- Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe ausgewiesen
- Legende für alle Kürzel gut sichtbar auf der Karte
- Getränkekarte ebenfalls vollständig geprüft
- Zuständigkeit für die Pflege festgelegt
- Fester Prüfzeitpunkt für Änderungen eingeplant
- Serviceteam über die Angaben informiert
Fazit
Die Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie wirkt auf den ersten Blick umfangreich, lässt sich aber gut strukturieren: Preise, Allergene und kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe gehören verpflichtend auf die Karte – auch bei Getränken. Freiwillige Angaben wie Herkunft oder Hausgemachtes können ergänzt werden, solange sie zutreffen.
Der Schlüssel liegt weniger im Wissen als in der Organisation: klare Zuständigkeit, feste Prüfzeitpunkte und eine zentrale Pflege der Angaben. So bleibt die Kennzeichnung dauerhaft korrekt, ohne den Alltag zu belasten.
Und noch einmal zur Sicherheit: Dieser Überblick ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Zweifel gelten die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die individuellen Besonderheiten Ihres Betriebs.
Kennzeichnung einfach aktuell halten
Mit einer digital gepflegten Speisekarte bleiben Pflichtangaben, Allergene und Zusatzstoffe jederzeit aktuell – ohne jede Änderung mehrfach pflegen zu müssen.
Häufige Fragen
Welche Angaben sind auf einer Speisekarte verpflichtend? In der Regel gehören Preise, die Allergenkennzeichnung und die kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe verpflichtend auf die Karte – auch bei Getränken. Welche Angaben im Einzelfall genau erforderlich sind, richtet sich nach der aktuellen Rechtslage und Ihrem Angebot.
Müssen Preise auf der Speisekarte stehen? Ja. Gäste sollen vor der Bestellung erkennen können, was eine Speise oder ein Getränk kostet. Die Preise gehören deshalb klar erkennbar auf die Karte.
Muss ich Allergene auf der Speisekarte angeben? Ja. Die 14 Hauptallergene sind kennzeichnungspflichtig, auch bei offen angebotenen Speisen. Die Angaben müssen für Gäste zugänglich sein – schriftlich, digital oder auf verlässlich dokumentierte Weise.
Muss ich Zusatzstoffe kennzeichnen? Ja. Bestimmte Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe oder Süßungsmittel müssen kenntlich gemacht werden. Sie werden getrennt von den Allergenen ausgewiesen, meist über Zahlen oder Klartext.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Getränke? Ja. Getränke werden besonders oft übersehen, unterliegen aber denselben Pflichten. Hinweise wie „koffeinhaltig” oder „mit Süßungsmittel” gehören auf die Getränkekarte.
Reicht es, Allergene auf Nachfrage zu nennen? Eine mündliche Auskunft ist möglich, wenn im Betrieb eine schriftliche Dokumentation vorliegt und Gäste auf deren Verfügbarkeit hingewiesen werden. In der Praxis ist eine sichtbare schriftliche oder digitale Kennzeichnung zuverlässiger.
Muss ich Nährwerte auf der Speisekarte angeben? In der Gastronomie sind Nährwertangaben in der Regel nicht verpflichtend. Sie können freiwillig ergänzt werden, müssen dann aber korrekt sein.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Tagesgerichte und wechselnde Karten? Ja. Auch bei Tagesgerichten und saisonalen Angeboten müssen die Pflichtangaben vorhanden sein. Gerade hier lohnt eine Lösung, mit der sich Angaben schnell und zentral aktualisieren lassen.


